09.03.2010rss_feed

Europäisches Patent auf "Milchleistungsverfahren" bleibt bestehen

Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat am 3. März 2010 mitgeteilt, dass das Patent EP 1 330 552 Marker-unterstützte Auswahl von Rindern für verbesserte Milchproduktion unter Verwendung des Diacylglcerin-Acyltransferase-Gens DGAT1 in der erteilten Form bestehen bleibt. Gegen das Patent hat u. a. die Organisation Greenpeace e. V. Einspruch eingelegt, um das Fortbestehen des Patents zu verhindern. >>>

Wie der FBF bereits in einem Interview im Jahr 2008 ausgeführt hat, ist der Kern der Erfindung die Anwendung eines Markertests zur Identifizierung des DGAT1-Gens bei Rindern. Dieses Gen hat einen deutlichen Effekt auf die Milchleistungsmerkmale und kann anhand des patentierten Markertests unmittelbar für die Zucht genutzt werden. Die Nachkommen des Tieres sind davon nicht berührt, sofern sie selbst diesem Test nicht unterzogen werden.

Zusätzlich wird die Erstellung eines transgenen Tieres mit der patentierten Gensequenz vom Patentinhaber beanspruch. Da es aus Sicht des FBF keine gesellschaftliche Akzeptanz für transgene bzw. gentechnisch veränderte Tiere und deren Produkte beim Verbraucher gibt, ist die Anwendung dieses Patentbereichs rein theoretischer Natur und es scheint zunächst keine praktische Anwendbarkeit zu geben.



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