16.10.2009rss_feed

Am 15. Oktober 2008 hat das Europäische Patentamt mit Sitz in München die Besamung mit einer geringen Anzahl an Spermien als Erfindung anerkannt (EP 1 044 262). Dadurch ist die Firma XY Inc. berechtigt, anderen die Durchführung der künstlichen Besamung mit einer geringen Anzahl gesexter Spermien zu untersagen.

Das Unternehmen XY Inc. aus Colorado, USA, beansprucht mit diesem Patent die Durchführung der künstlichen Besamung mit einer geringen Anzahl von geschlechtsspezifisch sortierten Spermien. In der geschlechtsspezifischen Sortierung von Sperma ist XY Inc. weltweit führend. Aus Sicht des FBF ist das Patent widerrechtlich erteilt worden, da sich die beschriebenen Vorgänge nicht als Neuheit vom bekannten Stand der Technik abhebt.

Der Förderverein Biotechnologieforschung e. V. (FBF) hat daher Einspruch eingelegt. Aufgrund des Einspruchs prüft das Europäische Patentamt, ob das Patent nach Berücksichtigung der FBF-Argumente noch aufrechterhalten werden kann. Die Entscheidung in diesem Fall ist nicht vor Ende 2010 zu erwarten.


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